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   BVerwG, 28.11.2000 - 1 D 56.99   

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BVerwG, 28.11.2000 - 1 D 56.99 (https://dejure.org/2000,17678)
BVerwG, Entscheidung vom 28.11.2000 - 1 D 56.99 (https://dejure.org/2000,17678)
BVerwG, Entscheidung vom 28. November 2000 - 1 D 56.99 (https://dejure.org/2000,17678)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (29)

  • BVerwG, 26.09.2001 - 1 D 32.00

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Ruhestandsbeamter des höheren Dienstes;

    Eine vollständige Zerstörung des Vertrauens in die Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit des Beamten, die den Ausspruch der Höchstmaßnahme notwendig macht, hat der Senat dann angenommen, wenn entweder das Eigengewicht der Tat selbst besonders hoch ist (z.B. besondere kriminelle Tatintensität, Umfang und Dauer der betrügerischen Machenschaften, erhebliche eigennützige Motive) oder neben der Betrugshandlung eine weitere Verfehlung mit erheblichem disziplinarischen Eigengewicht vorliegt (z.B. Urkundenfälschung, Vorteilsannahme) oder es sich um einen Wiederholungsfall handelt und durchgreifende Milderungsgründe im Einzelfall fehlen (stRspr, z.B. Urteil vom 11. November 1998 - BVerwG 1 D 29.97 - Urteil vom 28. November 2000 - BVerwG 1 D 56.99 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 23).

    Dieser strafrechtlichen Einstufung des Falles durch das Strafmaß kommt auch präjudizielle Bedeutung für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme zu, da hier die Ansehensschädigung und Vertrauensbeeinträchtigung von der Straftat selbst und ihren einzelnen Umständen abhängen (vgl. Urteil vom 28. November 2000 a.a.O., m.w.N., hierzu keine Veröffentlichung).

    cc) Angesichts des durch erhebliche eigennützige Motive gekennzeichneten Gewichts des schwer wiegenden Dienstvergehens sind die bisherige Unbescholtenheit des Ruhestandsbeamten, seine lange, im Übrigen unbeanstandete Dienstzeit mit überragenden dienstlichen Leistungen, seine schwierigen persönlichen Verhältnisse zur Tatzeit (Lebensangst, Erkrankung der Ehefrau), sein Mitwirken an der Tataufklärung und der Beginn seiner nachträglichen Schadenswiedergutmachung, zu der er ohnehin zivil- und beamtenrechtlich verpflichtet ist, keine ausreichend gewichtigen Umstände, die eine Milderung der Disziplinarmaßnahme rechtfertigen können (vgl. dazu z.B. Urteil vom 28. November 2000, a.a.O., hierzu keine Veröffentlichung).

  • BVerwG, 14.06.2005 - 2 B 108.04

    Beihilfebetrug; Beweisangebot; Erschwerungsgründe; Milderungsgründe; rechtliches

    Erschwerungsgründe können sich z.B. aus Anzahl und Häufigkeit der Betrugshandlungen, der Höhe des Gesamtschadens, der missbräuchlichen Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder dienstlich erworbener Kenntnisse sowie daraus ergeben, dass die Betrugshandlungen im Zusammenhang mit weiteren Verfehlungen von erheblichem disziplinarischen Eigengewicht, z.B. mit Urkundenfälschungen, stehen (BVerwG, Urteile vom 9. September 1997 - BVerwG 1 D 1.97 - vom 11. November 1998 - BVerwG 1 D 29.97 - vom 28. November 2000 - BVerwG 1 D 56.99 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 23; vom 26. September 2001 - BVerwG 1 D 32.00 - Buchholz 232 § 77 BBG Nr. 18).
  • BVerwG, 10.09.2010 - 2 B 97.09

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Abweichung von der

    Erschwerungsgründe können sich z.B. aus Anzahl und Häufigkeit der Betrugshandlungen, der Höhe des Gesamtschadens, der missbräuchlichen Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder dienstlich erworbener Kenntnisse sowie daraus ergeben, dass die Betrugshandlung im Zusammenhang mit weiteren Verfehlungen von erheblichem disziplinarischen Eigengewicht, z.B. mit Urkundenfälschungen stehen (Urteile vom 28. November 2000 - BVerwG 1 D 56.99 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 23; vom 26. September 2001 - BVerwG 1 D 32.00 - Buchholz 232 § 77 BBG Nr. 18 und vom 22. Februar 2005 a.a.O.; Beschluss vom 14. Juni 2005 - BVerwG 2 B 108.04 - NVwZ 2005, 1199 ).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.12.2000 - 1 D 56.99   

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BVerwG, 14.12.2000 - 1 D 56.99 (https://dejure.org/2000,32778)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.2000 - 1 D 56.99 (https://dejure.org/2000,32778)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 2000 - 1 D 56.99 (https://dejure.org/2000,32778)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Berichtigung eines Tenors wegen eines offensichtlichen Verkündungsfehlers

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.11.1952 - 3 StR 1114/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2000 - 1 D 56.99
    Bei offensichtlichen Verkündungsmängeln, die klar zu Tage liegen und den Verdacht einer nachträglichen Änderung des Beratungsergebnisses ausschließen - wie hier -, ist eine Berichtigung des Urteilstenors zulässig (vgl.Beschluss vom 21. Januar 1999 - BVerwG 1 D 23.98 - BGH, NJW 1953, 155, 156; Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 260 Rn. 13; Köhler/Ratz, BDO, 2. Aufl., § 78 Rn. 10).
  • BVerwG, 21.01.1999 - 1 D 23.98

    Berichtigung eines Tenors - Unterscheidung einer zulässigen Berichtigung einer

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2000 - 1 D 56.99
    Bei offensichtlichen Verkündungsmängeln, die klar zu Tage liegen und den Verdacht einer nachträglichen Änderung des Beratungsergebnisses ausschließen - wie hier -, ist eine Berichtigung des Urteilstenors zulässig (vgl.Beschluss vom 21. Januar 1999 - BVerwG 1 D 23.98 - BGH, NJW 1953, 155, 156; Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 260 Rn. 13; Köhler/Ratz, BDO, 2. Aufl., § 78 Rn. 10).
  • BVerwG, 20.06.2006 - 1 D 4.05
    Bei offensichtlichen Verkündungsmängeln, die klar zutage treten und den Verdacht einer nachträglichen Änderung des Beratungsergebnisses ausschließen - wie hier -, ist eine Berichtigung des Urteilstenors zulässig (vgl. zuletzt Beschluss vom 14. Dezember 2000 - BVerwG 1 D 56.99 - m. w. N.).
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